Landrat Josef Neiderhell

Der Landrat wird von den Kreisbürgerinnen und Kreisbürgern auf sechs Jahre (zuletzt am 02. März 2008 für die Legislaturperiode 1.Mai 2008 bis 30. April 2014) gewählt aus.

Landrat Josef Neiderhell gehört dem Kreistag und (mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses) dessen Ausschüssen als Vorsitzender an.

Das Landratsamt nimmt neben seiner Funktion als Kreisbehörde auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahr. Der Landrat als Behördenleiter wird daher im Vollzug der Staatsaufgaben auch als Organ des Staates tätig. In dieser Eigenschaft ist er Mittler zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung.

Insgesamt vereint der Landrat also drei Funktionen in seiner Person:

  • Selbständiges Organ des Landkreises Rosenheim
  • Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse
  • Leiter der staatlichen Behörde Landratsamt.

Josef Neiderhell, Landrat Landkreis Rosenheim